Pickerlbegutachtung nach §57a KFG

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin. (Tel. +43 664 5340027) Bei uns gibt es keine Wartezeiten! Es wird nach Vorschrift §57a des KFG überprüft. Wenn schwere Mängel gefunden werden, werden sie sofort informiert und erst mit ihrem Einverständnis das Fahrzeug repariert. Wenn sie Ihr Auto dann abholen, können wir Ihnen die ersetzten Teile zeigen.

Nur so können und wollen wir Ihr Vertrauen gewinnen, damit Sie auch im nächsten Jahr die Pickerlüberprüfung in unserer Werkstatt vornehmen.

Service

Beim vereinbarten "Pickerltermin" können Sie bei Kaffee od. Tee die Überprüfung abwarten (Dauer ca. 45 Min.).

Pickerlüberprüfung 90,- Euro

Bankomat- oder Kreditkartenzahlung möglich!